BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Für den Geschäftsverkehr des Gutshaus Groß Toitin, ein Objekt der IMF Immobilien Manage- ment Freier GmbH in 17126 Jarmen, gelten fol- gende Bedingungen.
Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistun- gen liegen ausschließlich diese Bedingungen zu- grunde. Abweichende Bedingungen unserer Ge- schäftspartner, die wir nicht ausdrücklich aner- kennen, sind unverbindlich. Alle Angebote des Gutshaus Groß Toitin sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Gastaufnahmevertrag
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald eine Bu- chung schriftlich zugesagt ist. Hat ein Dritter für einen unserer Gäste bestellt, haftet er neben dem Gast als Schuldner. Eine Unter- oder Weiterver- mittlung bedarf einer Einwilligung von Seiten des Gutshaus Groß Toitin.
Das Gutshaus Groß Toitin verlangt für die Bu- chungszusage die Vorauszahlung des Mietpreises oder die Angabe von Kreditkartendaten. Werden diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleis- tet, so verfällt die Optionierung automatisch.
Das Gutshaus Groß Toitin darf, zur Garantie einer Buchung und für die sich daraus ergebenden Leistungen gültige Kreditkarten-Daten eines vom Gutshaus Groß Toitin akzeptierten Kreditkarten- unternehmens anfordern.
Leistungen
Das Gutshaus Groß Toitin überlässt dem Gast für die Dauer des vereinbarten Aufenthaltszeit- raumes eines oder mehrere abgeschlossene Wohneinheiten, bestehend aus Wohnräumen und umliegenden Terrassen. Garten und Park stehen zur Mitbenutzung zur Verfügung. Ausdrücklich nicht überlassen werden verschlossene Keller- räume, Dachböden, die nicht angemieteten Wohneinheiten des Gutshauses Groß Toitin sowie die Wirtschaftsgebäude des Gutshaus Groß Toitin.
Der Gast erwirbt grundsätzlich Anspruch auf Bereitstellung der vereinbarten Wohneinheit. Sollten vereinbarte Wohneinheit nicht verfügbar
sein, so ist das Gutshaus Groß Toitin verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
Die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbe- schreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Buchungsgrundlage (Angebotsschrei- ben, Broschüre oder Internetseite) und aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die zu einer Änderung der vertraglich geschulde- ten Leistung führen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gutshaus Groß Toitin auftreten, ist das Gutshaus Groß Toitin bei Kenntnis oder unver- züglicher Rüge des Kunden bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu behe- ben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Preise
Die Preise des Gutshaus Groß Toitin setzen sich zusammen aus (1) einem Übernachtungspreis für die Überlassung der Wohneinheit oder Wohnein- heiten und (2) einer Servicepauschale, die pro Person und Nacht erhoben wird
Vereinbarungen über Sonderpreise bzw. Nachläs- se sind grundsätzlich nur nach schriftlicher Bestä- tigung durch uns wirksam. Nachlässe aufgrund eines schuldhaften Fehlers seitens des Gutshaus Groß Toitin können nur von der Geschäftsfüh- rung gewährt werden.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Ver- tragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsneh- mers. Vereinbarte Preise können nach Vertrags- abschluss seitens des Gutshaus Groß Toitin ent- sprechend den dann gültigen Preisen ohne Vor- ankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen.
Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müs- sen direkt bei der Buchung erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
IMF Immobilien Management Freier GmbH ⏐ Tel.: +49 (0) 64 21 – 166466 – 21 ⏐ Fax.: +49 (0) 64 21 – 166466 – 21 ⏐ E-Mail: info@gutshaus-grosstoitin.de Dorfstraße 14, 17126 Jarmen ⏐ Amtsgericht: Neubrandenburg HRB 6659 ⏐ St.-Nr.: 03181861070 ⏐ Geschäftsführung: Juliane Freier
Stornierung / Rücktritt vom Vertrag
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages ver- pflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung. Alle Reservierungen und Stornierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung vom Gutshaus Groß Toitin.
Nimmt ein Gast das von ihm reservierte Buchung nicht in Anspruch, ohne das Gutshaus Groß Toitin 21 Tage vor Anreise zu informieren, so ist er zur Zahlung des vereinbarten Übernachtungs- preises und 50% der anfallenden Servicepauschale verpflichtet. In diesem Fall ist das Gutshaus Groß Toitin berechtigt, die bei der Reservierung ange- gebene Kreditkarte zu belasten.
Das Gutshaus Groß Toitin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohneinheit dem Gast Schadenersatz zu leisten. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Hochwasser usw.) oder sonstiger vom Gutshaus Groß Toitin nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich das Gutshaus Groß Toitin das Recht vor, vom Vertrag zurück- zutreten, ohne dass unserem Gast ein Anspruch z. B. auf Schadensersatz zusteht.
Zahlungsbedingungen
Das Entgelt in Höhe des gesamten zu erwarten- den Übernachtungs- oder Leistungskosten ist generell entweder 21 Tage vor Anreise oder – im Falle einer kurzfristigeren Buchung – zum Zeit- punkt der Buchung fällig. Darüber hinaus in Anspruch genommene Bestellungen oder andere Leistungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Anschlussrechnung nach Abreise des Gastes zu begleichen. Jedoch kann das Gutshaus Groß Toitin alternativ und ohne Begründung die Vorauszahlung dieser Bestellungen und anderer Leistungen verlangen.
Zahlungen können per Überweisung vorgenom- men werden. Überweisungen sind auf das Konto der IMF Immobilien Management Freier GmbH vorzunehmen (Volksbank Mittelbessen, IBAN DE78 5139 0000 0046 9874 11, BIC VBMHDE5F).
Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkar- ten ist das Gutshaus Groß Toitin in jedem einzel- nen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. Das Gutshaus Groß Toitin ist berechtigt die Gültigkeit der Kreditkarten zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren.
Bei Zahlungsverzug ist das Gutshaus Groß Toitin berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zent- ralbank zu berechnen, falls das Gutshaus Groß Toitin nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Ab der 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahn- gebühr erhoben. Falls zur Garantie der Buchung ein Kreditkarte angegeben wurde, so ist das Gutshaus Groß Toitin berechtigt die Kreditkarte mit dem geschuldeten Betrag zu belasten.
An- und Abreise
Reservierte Häuser stehen Gästen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache mit dem Gutshaus Groß Toitin sind eine frühere Anreise und eine spätere Abreise möglich.
Haustiere
Grundsätzlich dürfen Haustiere nur im Erdge- schoss der Wohneinheiten gehalten werden. Der Gast haftet für Schäden und grobe Verschmut- zung die durch Haustiere verursacht worden sind.
Rauchen
Das Rauchen ist innerhalb der Wohneinheiten des Gutshaus Groß Toitin nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, anfallende Kosten bei Abreise in Rechnung zu stellen. Der Betrag ist in Form einer Verrechnung der Kaution oder mit der Endabrechnung fällig. (Reinigungskosten des Zimmers, anfallende Kosten bei der Weitervermietung, Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Lösungen wie z. Bsp. allternatives Zimmer im eigenen oder anderen Hotels für Anschlussgäste). Die reinen Reinigungskosten betragen zurzeit pauschal € 500,00 inkl. MwSt., Änderungen vorbehalten.
Haftung des Gastes
Für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache und des Hauses sowie sämtlicher zum Hause oder den Räumen gehörenden Anlagen und Einrich- tungen ist der Gast verantwortlich, soweit die Beschädigungen von ihm oder seinen Angehöri- gen, Mitarbeitern, Besuchern und Lieferanten verursacht worden ist. Schäden sind dem Guts- haus Groß Toitin anzuzeigen. Für durch verspäte- te Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.
Das Gutshaus Groß Toitin sorgt für die Reini- gung von üblicher Verschmutzung durch den Gebrauch der Wohneinheit. Grobe Verschmut- zung der Wohneinheiten, der Einrichtung oder der Außenanlage – zum Beispiel Flecken auf Polstermöbeln, Verschmutzung der Wände, grobe Verschmutzung der Kücheneinrichtung – können dem Gast in Rechnung gestellt werden.
IMF Immobilien Management Freier GmbH ⏐ Tel.: +49 (0) 64 21 – 166466 – 21 ⏐ Fax.: +49 (0) 64 21 – 166466 – 21 ⏐ E-Mail: info@gutshaus-grosstoitin.de Dorfstraße 14, 17126 Jarmen ⏐ Amtsgericht: Neubrandenburg HRB 6659 ⏐ St.-Nr.: 03181861070 ⏐ Geschäftsführung: Juliane Freier
Haftung des Gutshaus Groß Toitin
Das Gutshaus Groß Toitin haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB bis ma- ximal EUR 3.500; für Geld und Wertsachen ge- mäß § 702 BGB jedoch nur bis EUR 800, es sei denn, das Gutshaus Groß Toitin oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertge- genstände bzw. das Geld wurde dem Gutshaus Groß Toitin, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.
Das Gutshaus Groß Toitin haftet nicht für das Wegerisko des Gastes.
Die Haftung für Beschädigung von auf dem Be- triebsgelände geparkten Fahrzeugen durch Hand- lungen Dritter, sowie der Verlust oder die Be- schädigung von in den Fahrzeugen verbliebenen Gegenständen, ist ausgeschlossen.
Im Falle von Veranstaltungen und Tagungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigun- gen oder Zerstörungen zu versichern. Eine Haf- tung des Gutshaus Groß Toitin wird ausgeschlos- sen.
Gutscheine
Gutscheine haben eine Gültigkeit nach Ausstel- lungsdatum von zwei Jahren. Ist kein Ausstel- lungsdatum vermerkt, gilt das Datum der Zahlung des Gutscheines. Diese können nur eingelöst werden, wenn diese vollständig bezahlt sind. Eine Auszahlung des Gutscheines ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepub- lik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Neubrandenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmit- telbar ergebenden Streitigkeiten. Sollten eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon im übrigen nicht berührt.